Änderungen bei befristeten Arbeitsverträgen
Was müssen Sie bei Veränderungen von befristeten Arbeitsverträgen beachten? Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. (§ 13 Abs. 2 TzBfG). (mehr …)