Öffentliche Ausschreibung
Eigene AGB´s in den Angebotsunterlagen können unter Umständen zum Ausschluss führen. Wer eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen den Angebotsunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beifügt, kann unter Umständen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. (mehr …)