Lastschrift- und Bargeschäfte Insolvenzsicher?
Müssen Einnahmen im Insolvenzfall zurückgezahlt werden? Im Insolvenzfall eines Kunden müssen sie Einnahmen nicht zurückzahlen, wenn sie per Lastschrift oder bar abgewickelt wurden. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: IX ZR 42/07). Eine Anfechtung droht vor allem bei Zahlungen, die das insolvente Unternehmen in den letzten drei…
Urlaubsanspruch Elternzeit
Ein (Rest-)Urlaubsanspruch verfällt nicht durch die Elternzeit oder eine zweite, sich anschließende Elternzeit, und ist daher unter Umständen abzugelten. (BAG, 20.05.2008/AZ.: 9 AZR 219/07) (mehr …)
Überzahlungen: Verjährung des Rückforderungsanspruchs des öffentlichen Auftraggebers
In einem grundlegenden Urteil vom 8. Mai 2008 – VII ZR 106/07 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Abkehr von seiner bisherigen Rechtssprechung entschieden, dass der Rückforderungsanspruch (des öffentlichen Auftraggebers) wegen Überzahlungen regelmäßig nach drei Jahren verjährt. (mehr …)