Überzahlungen: Verjährung des Rückforderungsanspruchs des öffentlichen Auftraggebers
In einem grundlegenden Urteil vom 8. Mai 2008 – VII ZR 106/07 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Abkehr von seiner bisherigen Rechtssprechung entschieden, dass der Rückforderungsanspruch (des öffentlichen Auftraggebers) wegen Überzahlungen regelmäßig nach drei Jahren verjährt. (mehr …)