Lastschrift- und Bargeschäfte Insolvenzsicher?
Müssen Einnahmen im Insolvenzfall zurückgezahlt werden? Im Insolvenzfall eines Kunden müssen sie Einnahmen nicht zurückzahlen, wenn sie per Lastschrift oder bar abgewickelt wurden. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: IX ZR 42/07). Eine Anfechtung droht vor allem bei Zahlungen, die das insolvente Unternehmen in den letzten drei…