Keine Kündigung bei Auftragsende
Nur weil ein befristeter Vertrag Ihres Kunden ausgelaufen ist, dürfen Sie einem Arbeitnehmer noch lange nicht kündigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hervor (BAG, AZ.: 2 AZR 543/06). (mehr …)
Wirtschaftskrise reicht nicht als Kündigungsgrund
Ein allgemeiner Hinweis auf die Wirtschaftskrise rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Unternehmen müssen konkret nachweisen, dass kein Bedarf für den Arbeitnehmer besteht, z. B. durch Umsatz- oder Auftragseingänge. Gerechtfertigt ist eine Kündigung wegen einbrechender Auftragszahlen außerdem nur, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer zu beschäftigen. Gibt es eine…