Sonderzahlung als frei widerrufbare Leistung
Sonderzahlung – Wirksamkeit einer Klausel in einem Arbeitsvertrag über eine Sonderzahlung als frei widerrufbare Leistung des Arbeitgebers. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 30.07.2008 (AZ: 10 AZR 606/07) entschieden, dass bestimmte Klauseln in einem Arbeitsvertrag, die eine Sonderzahlung als frei widerrufbare Leistung des Arbeitgebers festlegen, unwirksam sein können. (mehr …)