Flyer „Das Forderungssicherungsgesetz“
Am 1. Januar ist das „Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG)“ in Kraft getreten. Es enthält Änderungen im Werkvertragsrecht des BGB, durch die Bauunternehmer besser vor Forderungsausfällen abgesichert werden. (mehr …)