Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung im Vergaberecht in NRW
Mit Erlass vom 27. Januar 2009 (Hochbau) und vom 28. Januar 2009 (Straßenbau) führte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Schwellenwerte ein, bis zu denen Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ohne nähere Begründung zulässig sind. (mehr …)