Ausbildereigungsverordnung
Ab August werden Ausbilder wieder geprüft Knapp sechs Jahre wurde die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt. Am 1. August 2009 tritt sie in überarbeiteter Form wieder in Kraft. Ab dann müssen Ausbilder aller Wirtschaftsbereiche in einer Prüfung nachweisen, dass sie die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse auf dem Kasten haben. (mehr …)