Spanien: Führen von Baustellenkontrollbuch ist Pflicht!
Baufirmen sind dazu verpflichtet, ein Baustellenkontrollbuch – Libro de Visitas – zu führen. Darüber hinaus ist es bei der zuständigen Inspección de Trabajo y Seguridad Social vorzulegen und von den Mitarbeitern auf der Baustelle ständig mitzuführen. (mehr …)