Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01.05.2011
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 01.05.2011 aktuelle Hinweise für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den EU-Beitrittsstaaten als Flyer herausgegeben. Innungsmitglieder erhalten diesen kostenlos über die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Borken.
Schneechaos und Arbeitsrecht
Aufgrund der Witterungsverhältnisse und insbesondere durch Schnee und Eis kommen ArbeitnehmerInnen eventuell zu spät zur Arbeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte dazu am 06.01.2011 mit, wie es sich mit dem Arbeitsausfall, Arbeitsentgelt und möglichen Überstunden verhält: http://www.bmas.de