Urlaubsansprüche bei langjährig erkrankten Arbeitnehmern
a) Kehrt ein langjährig erkrankter Arbeitnehmer nicht an seinen Arbeitsplatz zurück, sondern scheidet aus dem Arbeitsverhältnis aus, beginnen mit dem Ausscheiden unmittelbar die tariflichen Ausschlussfristen, innerhalb derer der Arbeitnehmer die finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs geltend machen muss, da diese sofort fällig wird. Sie ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs,…
Lossprechungsfeier der Baugewerken-Innung Ahaus
Die Baugewerken-Innung Ahaus gratulierte am 10.09.2011 im Rahmen der Lossprechungsfeier 5 Hochbaufacharbeitern und 3 Beton- und Stahlbetonbauer zum erfolgreichen Bestehen und 16 Maurer aus der Sommerprüfung 2011 und 3 aus der Winterprüfung 2010/2011 ihrer Abschluss-, bzw. Gesellenprüfung. (mehr …)