Bundesverwaltungsgericht bestätigt Meisterzwang in Deutschland
In Deutschland besteht der Meisterzwang in 41 Branchen, u.a. im Tischlerhandwerk, fort. Handwerker werden dadurch weder in ihrer Berufsfreiheit verletzt, noch gegenüber Handwerkern aus anderen EU-Ländern diskriminiert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG 8 C 8.10 und 9.10). (mehr …)