Erneut neue Rechtsprechung zum Urlaub – Verfall von Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Urlaubsansprüche gehen nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten. Gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz geht der Urlaubsanspruch am Ende des ersten Quartals des Folgejahres unter. Als Folge der Entscheidung…