Aus der Rechtsprechung
Arbeitszeitkonto – Kürzung von Zeitguthaben Der Arbeitgeber darf Minusstunden des Arbeitnehmers mit dem auf einem Arbeits-zeitkonto ausgewiesenen Zeitguthaben nur dann verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet. Dies stellte das BAG mit Urteil vom 21. März 2012 (Az.: 5…