Wir weisen auf eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hin, die wir Ihnen auszugsweise darstellen (Zitat):
Das ändert sich im neuen Jahr 2013 – Pressemitteilung des BMAS vom 18.12.2012
Insolvenzgeldumlage
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Sie beträgt 2013 0,15 Prozent.