Bei Schwarzarbeit keine Haftung für Pfusch
Erst schwarzarbeiten lassen, und sich dann noch über Pfusch beschweren? Verbraucher, die das tun, müssen sich künftig darauf einstellen, dass sie bei mangelhafter Schwarzarbeit keine Nachbesserung verlangen können. Das hat am 1. August 2013 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az: VII ZR 6/13). Im konkreten Fall hatte eine Hausbesitzerin einen Handwerker…