Erleichterung bei den Dachdecker- und Bauunternehmen
Das Düsseldorfer Umweltministerium hat per Erlass klargestellt, dass Styropor auch weiterhin in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden darf. Anfang Oktober hatte eine neu in Kraft getretene EU-Verordnung bei den Bauunternehmern für Unmut gesorgt. Nach dieser neuen Verordnung sollten Styropore, die mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) belastet sind, als gefährlich und als Sondermüll eingestuft werden und somit eine Entsorgung nur noch in Spezialverbrennungsanlagen möglich sein.