Arbeitnehmerentsendung in die Niederlande – Achtung: Meldepflicht ab dem 1. März 2020
Mit Eingang des 01.03.2020 müssen sämtliche Arbeitskräfte, die zur vorübergehenden Dienstleitungserbringung in die Niederlande entsandt werden, eine elektronische Meldung abgeben. Betroffen von der Meldepflicht sind alle dienstleistenden Unternehmen, deren Aufträge ab dem 01.03.2020 in den Niederlanden ausgeführt werden.