Unvorbereitete Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen oft zu unangenehmen und unter Umständen kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Fehler bei Kündigungen sollten daher soweit wie möglich vermieden werden. Das Thema „Kündigung“ ist von besonderer Bedeutung für jedes Unternehmen, das Beschäftigte hat.
Die Kreishandwerkerschaft Borken bot daher eine 3-teilige Informationsreihe zu diesem exklusiv für Innungsmitglieder an.
An drei Terminen wurde die verhaltensbedingte Kündigung, die betriebsbedingte Kündigung und die personenbedingte Kündigung von Herrn Richter Voigt, Richter am Arbeitsgericht Bocholt, erläutert.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele ging Richter Voigt auf verschiedene Aspekte ein, um die Unternehmerinnen und Unternehmer aus Arbeitgebersicht für diese Themen zu sensibilisieren. Dabei wurde auch deutlich, dass es gerade mittelständischen Unternehmen im Handwerk selten leicht fällt, Kündigung auszusprechen. Innungsmitglieder können sich daher bei Fragen an die Kreishandwerkerschaft Borken wenden.