Im Auftrag des Jobcenters des Kreises Borken bietet die Kreishandwerkerschaft Borken die Maßnahme „Vermittlungsaktivierung II“ an. Diese Maßnahme wird durchgeführt an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Die Maßnahme zielt auf die Aktivierung der Integrationsbemühungen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis SGB II. Im Rahmen eines ganzheitlichen Betreuungsansatzes soll die aktuelle Situation erfasst sowie individuelle Unterstützung und Hilfen bei der Arbeitsmarktorientierung und der Praktikums- sowie Arbeitsplatzakquise angeboten werden.
Zielgruppe:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, bei denen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Bedarf an beruflicher Orientierung und Perspektiventwicklung besteht. Die individuellen Problemlagen der Zielgruppe erfordern dabei Aktivierungs- und Unterstützungshilfen in unterschiedlich intensiver Form. Kennzeichen der Zielgruppe sind z. B.:
- Bedarf an beruflicher Orientierung und Perspektiventwicklung,
- fachliche Defizite, fehlende Berufserfahrung,
- verschiedene Vermittlungshemmnisse,
- alters- und gesundheitsbedingte Einschränkungen,
- Aktivierungsbedarf in unterschiedlicher Intensität,
- Unterstützungs- und Coachingbedarf während der Arbeits-/Praktikumssuche
Zielsetzung:
1. Verbesserung der Integrationschancen durch:
- Entwicklung realistischer, beruflicher Perspektiven,
- ressourcenorientierter Ansatz, Training der Sozialkompetenzen,
- intensive Aktivierung und Motivierung,
- zielgerichtete Unterstützung der Selbstsuche von Erwerbsarbeit/Praktikumsplätzen.
2. Prüfung der Verfügbarkeit und Arbeitsbereitschaft (Präsenztage)
3. Nachhaltige Vermittlung in:
- betriebliche Praktika, die der Vermittlung ggf. vorgeschaltet werden
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Alternativ: weiterführende bedarfsgerechte Maßnahmestrukturen
Angebote/Inhalte:
Kernelement dieser Maßnahme ist die Heranführung der Teilnehmenden an die Anforderungen des Arbeitsmarktes, die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Die Maßnahme setzt sich hierzu aus einer Kombination aus festen Präsenztagen und Einzelberatungsterminen zusammen.
Informationen zu dieser Maßnahme erhalten Sie über die wohnortbezogenen Fallmanager*innen des Jobcenters des Kreises Borken und bei den unten aufgeführten Kontakten bei der Kreishandwerkerschaft Borken.
Kontakt Ahaus:Herr Möllers |
Kontakt Bocholt:Frau Lohkamp-Schmitz |
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Kontakt Borken:Herr Arning |
Kontakt Gronau:Herr Kloss |
http://www.kreis-borken.de | ||