Auch wenn die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für Ältere bereits Mitte des vergangenen Monats in Kraft getreten ist und diese Thematik auch in der allgemeinen Presse ausführlich behandelt wurde, möchten wir zur Abrundung Ihrer Information die Eckdaten des neugefassten § 127 Abs. 2 SGB III noch einmal kurz zusammenfassen:
- Nach Vollendung des 50. Lebensjahres 15 Monate, sofern innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 30 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestand;
- Nach Vollendung des 55. Lebensjahres 18 Monate, sofern innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 36 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestand;
- Nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate, sofern innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 48 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestand.