Maler- und Lackierer-Innung feierte – 26 Prüflinge losgesprochen
Obermeister Helmut Witte und Geschäftsführer Daniel Janning von der Maler- und Lackierer-Innung Ahaus gratulieren am Freitag im Rahmen der Lossprechungsfeier im Schlosshotel in Ahaus insgesamt 26 Prüflingen in drei verschiedenen Berufsbildern des Malerhandwerks zum erfolgreichen Bestehen ihrer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.
„Wege aus dem Stress – Für mehr Gelassenheit im Berufsallstag“
„Wege aus dem Stress – Für mehr Gelassenheit im Berufsallstag“ ist das nächste Thema im Jahresprogramm der Unternehmerfrauen im Handwerk.
Familienbetriebe unterstützen – „Tag des Handwerks“/ Wirtschaftsförderer beleuchten aktuelle Situation
Wollen das Handwerk stärken: Ulrich Helmich, Günther Kremer, Daniel Janning, Bernhard Mesken, Christian Micheel und Dr. Heiner Kleinschneider. foto privat AHAUS. Zukunft und Migration – das sind nur zwei Themen, über die diskutiert wurde. Die Kreishandwerkerschaft Borken traf sich mit den Wirtschaftsförderern der Region in Ahaus anlässlich des bundesweiten „Tags…
Wirtschaftstalk mit Ahauser Bürgermeisterkandidaten
Wirtschaftstalk mit Ahauser Bürgermeisterkandidaten Sechs Kandidaten stellten sich den Fragen der Unternehmer Moderator Lennart Thies, Chefredakteur des Radiosenders WMW, konnte in ein voll besetztes Kulturcafé Logo in Ahaus blicken, als sich am 24. August 2015 um 19:30 Uhr die sechs Ahauser Bürgermeisterkanditaten Christoph Almering, Frank Beckert, Reinhard Horst, Jürgen Schmeier, Karola…
Lossprechung der Baugewerken-Innung Borken
Am 21.08.2015 fand die traditionelle Lossprechung der Baugewerken-Innung Borken im Hotel Demming in Borken-Gemen statt.
Bernhard Heltweg, Obermeister der Innung, freute sich, den jungen Menschen zur bestandenen Prüfung zu gratulieren und den Gesellenbrief feierlich überreichen zu können.
Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung – MiLoDokV vom 29. Juli 2015
Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die ab dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958,- € Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000,- € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.