Broschüre „Kündigungsschutz“
Die aktuelle Broschüre des Bundesministeriums informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche und außerordentliche Kündigung und die Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen. Sie zeigt auf, für wen das Kündigungsschutzgesetz gilt, wie es wirkt und sie erklärt anzeigepflichtige Entlassungen und die Kündigungsfristen. Im Anhang der Broschüre ist auch das Kündigungsschutzgesetz…
Broschüre „Das Arbeitszeitgesetz“
Die Broschüre des Bundesministeriums gibt Ihnen einen Überblick über das Arbeitszeitgesetz, speziell zur Pausengestaltung, zur Nacht- und Sonntagsarbeit, für gesonderte Berufsgruppen und sie erklärt, wie das Gesetz in der Praxis angewendet und kontrolliert wird. Darüber hinaus finden Sie das gesamte Arbeitszeitgesetz auch im Wortlaut vor. (mehr …)
Broschüre „Entgeltfortzahlung“
Diese Broschüre des Ministeriums informiert über die Anspruchsvoraussetzungen für die Entgeltfortzahlung, die Leistungen und die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers und über die Rechte des Arbeitgebers, wenn er z. B. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat. Geklärt wird auch die Entgeltfortzahlung bei Kuren und Feiertagen. Ein umfangreicher Anhang beinhaltet…
Broschüre „Arbeitsrecht“
Die Broschüre informiert über die Arbeitsvermittlung, die Stellenausschreibung, die Beteiligung des Betriebsrates, den Abschluss des Arbeitsvertrages, Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers und über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (mehr …)
Einsatz für Arbeit: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter
Ein Ausweg aus der Wirtschaftsflaute ist das Kurzarbeitergeld. In Krisenzeiten ist Kurzarbeit ein wirkungsvolles Mittel, um Entlassungen zu vermeiden. Zusätzlich können Unternehmen, mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die Phase der Kurzarbeit für die Qualifizierung ihrer Belegschaft nutzen. Wer Kurzarbeitergeld erhalten kann, wo es beantragt wird und was dabei…
Betriebsbedingte Kündigung bei Auftragsrückgang?
Auftragsrückgang kein Grund! Der pauschale Hinweis auf das Einbrechen des Geschäftes oder einen Umsatzrückgang reicht für das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nicht ohne weiteres für eine betriebsbedingte Kündigung aus. Der Arbeitgeber muss sich beim Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung schon nachweisen, dass es durch den Auftragsmangel zu einem Beschäftigungsrückgang gekommen und der Arbeitsplatz…