Wirtschaftskrise reicht nicht als Kündigungsgrund
Ein allgemeiner Hinweis auf die Wirtschaftskrise rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Unternehmen müssen konkret nachweisen, dass kein Bedarf für den Arbeitnehmer besteht, z. B. durch Umsatz- oder Auftragseingänge. Gerechtfertigt ist eine Kündigung wegen einbrechender Auftragszahlen außerdem nur, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer zu beschäftigen. Gibt es eine…
Urlaubsanspruch Elternzeit
Ein (Rest-)Urlaubsanspruch verfällt nicht durch die Elternzeit oder eine zweite, sich anschließende Elternzeit, und ist daher unter Umständen abzugelten. (BAG, 20.05.2008/AZ.: 9 AZR 219/07) (mehr …)
Änderungen bei befristeten Arbeitsverträgen
Was müssen Sie bei Veränderungen von befristeten Arbeitsverträgen beachten? Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. (§ 13 Abs. 2 TzBfG). (mehr …)