Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferung – aktuelle EuGH Rechtsprechung vom 16.06.2011
Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der Verkäufer das Gut aus der Sache ausbauen, in die es vom Verbraucher gutgläubig eingebaut wurde, und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einbauen oder die für diese Vorgänge notwendigen Kosten tragen. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-06/cp110059de.pdf
Das neue GmbH-Recht
Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen. (mehr …)
Umweltzonen
Am 1. Oktober treten die Umweltzonen im Ruhrgebiet in Kraft. Ausführlichere und stets aktuelle Hinweise zu den Ausnahmegenehmigungen, den straßengenauen Abgrenzungen der einzelnen Umweltzonen, nützliche Links zur Nachrüstung und zum Neukauf sowie Details zum Handwerkerparkausweis finden Sie auf der Webseite der Handwerkskammer Münster: www.hwk-muenster.de (mehr …)
Sonderzahlung als frei widerrufbare Leistung
Sonderzahlung – Wirksamkeit einer Klausel in einem Arbeitsvertrag über eine Sonderzahlung als frei widerrufbare Leistung des Arbeitgebers. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 30.07.2008 (AZ: 10 AZR 606/07) entschieden, dass bestimmte Klauseln in einem Arbeitsvertrag, die eine Sonderzahlung als frei widerrufbare Leistung des Arbeitgebers festlegen, unwirksam sein können. (mehr …)
Lastschrift- und Bargeschäfte Insolvenzsicher?
Müssen Einnahmen im Insolvenzfall zurückgezahlt werden? Im Insolvenzfall eines Kunden müssen sie Einnahmen nicht zurückzahlen, wenn sie per Lastschrift oder bar abgewickelt wurden. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: IX ZR 42/07). Eine Anfechtung droht vor allem bei Zahlungen, die das insolvente Unternehmen in den letzten drei…
Überzahlungen: Verjährung des Rückforderungsanspruchs des öffentlichen Auftraggebers
In einem grundlegenden Urteil vom 8. Mai 2008 – VII ZR 106/07 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Abkehr von seiner bisherigen Rechtssprechung entschieden, dass der Rückforderungsanspruch (des öffentlichen Auftraggebers) wegen Überzahlungen regelmäßig nach drei Jahren verjährt. (mehr …)