Südkreis Tel.: 02871 2524-0E-Mail | Nordkreis Tel.: 02561 9389-0E-Mail | Besuchen Sie uns auch auf          

Dänemark: Veränderte Antragstellung bei gefahrgeneigten Berufen

Wer in Dänemark gefahrgeneigte Tätigkeiten ausführt, muss vorab seine Qualifikation anerkennen lassen. Für das Antragsverfahren wurde nun ein Formular entwickelt, teilt die Handwerkskammer Schleswig-Holstein Flensburg Lübeck mit.

Quelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein Flensburg Lübeck (Außenwirtschaftsnachrichten Juni 2014)