Grünes Licht für alle Betriebe: Der Handwerkerparkausweis berechtigt bis Ende des Jahres zur Einfahrt in Umweltzonen. Diese Regelung haben CDU und FDP gemeinsam mit der Linkspartei im NRW-Umweltausschuss durchgesetzt.
Laut einer Vereinbarung zwischen dem NRW-Umweltministerium und dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) vom vergangenen Herbst wäre die schon einmal verlängerte Ausnahmegenehmigung bereits Ende Juni abgelaufen. Der Düsseldorfer Landtag hat der Ausdehnung der Frist bereits zugestimmt, der Erlass des NRW-Umweltministers Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) wird von den Fraktionen ohne große Änderungen erwartet. Die Verlängerung der Einfahrterlaubnis hilft vor allem Kleinbetrieben mit nur einem Firmenfahrzeug, für die nicht die Fuhrparkregelungen der Landesregierung gilt. Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen gibt es in den Städten Bonn, Düsseldorf, Neuss, Köln, Münster, Wuppertal und in einigen Teilen des Ruhrgebiets.