Seit dem 2. August 2004 haben die umlagepflichtigen Baubetriebe die Möglichkeit, sich nachträglich die abgeführte Winterbeschäftigungs-Umlage erstatten zu lassen, die sie für im Ausland eingesetzte gewerbliche Arbeitnehmer gezahlt haben. Die gesetzlichen und tariflichen Voraussetzungen für einen solchen Erstattungsanpsruch sind ausführlich im aktuellen ZDB-Winterbau-Merkblatt 2007/2008 auf Seite 48 erläutert. Die Erstattung der Umlagebeiträge für Tätigkeiten auf Auslandsbaustellen im Kalenderjahr 2008 erfolgt sowohl hinsichtlich des Arbeitgeberanteils (1,2 % der Bruttolohnsumme) als auch hinsichtlich des Arbeitnehmeranteils (0,8 % der Bruttolohnsumme) an der Winterbeschäftigungs-Umlage von 2,0 %. Die Erstattung dieser Beiträge setzt einen Antrag des Arbeitgebers voraus, der zu Beginn des Folgejahres innerhalb der ersten drei Kalendermonate bei der SOKA-Bau einzureichen ist. Erstattungen für das Kalenderjahr 2008 können somit nur bis spätestens 31. März 2009 beantragt werden. Verspätet gestellte Erstattungsanträge können – unabhängig von dem Grund der Verspätung – nicht mehr berücksichtigt werden. Die SOKA-Bau hat die für das Erstattungsverfahren notwendigen Antragsformulare für das Kalenderjahr 2008 zwischenzeitlich auf ihre Internetseite (www.soka-bau.de) im Download-Center veröffentlicht. Dieses Formular sieht vor, dass der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungs-Umlage direkt an diesen ausgezahlt werden soll, so dass eine Bankverbindung des Arbeitnehmers anzugeben ist. Der Erstattungsantrag ist zudem von dem jeweiligen Arbeitnehmer zu unterschreiben. Für Arbeitgeber, die zahlreiche Arbeitnehmer auf Auslandsbaustellen einsetzten, ist zur Vereinfachung ein „Sammelantrag“ konzipiert worden. In dem Sammelantrag sind zwar ebenfalls die Bankverbindung der einzelnen Arbeitnehmer anzugeben, einer gesonderten Unterschrift dieser Arbeitnehmer bedarf es hier jedoch nicht.