Sehr geehrte Innungsmitglieder,
in den Medien wird derzeit über die Verbreitung des Corona-Virus berichtet. Gegenwärtig gibt es laut Bundesgesundheitsministerium jedoch keinen Anhaltspunkt für eine anhaltende Viruszirkulation in Deutschland, sodass die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell von Experten des Robert-Koch-Institutes weiterhin als gering eingeschätzt werde.
Auch wenn in unserer Region derzeit noch keine besonderen Auffälligkeiten diesbezüglich bekannt sind, möchten wir Sie vorbeugend wie folgt informieren:
Das Land NRW hat einen Krisenstab eingerichtet, der durch das Robert Koch-Institut sowie das Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Zum Gesundheitszustand der Patienten unterrichten die jeweiligen regionalen Behörden. Ziel sei es, so Gesundheitsminister Jens Spahn, die Infektionsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen.
Mit diesen vier Maßnahmen können Sie das Risiko senken, sich mit dem Coronavirus und anderen Erregern zu infizieren:
1. Achten Sie auf sorgfältige Handhygiene. Eine Anleitung in fünf Schritten bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
2. Beim Händewaschen sind Desinfektionsmittel eine gute Unterstützung. Sie sind in Apotheken und Drogeriemärkten erhältlich.
3. Halten Sie sich an die Husten- und Nies-Etikette. Wie diese aussieht, erklärt die BZgA auf ihrem Portal www.infektionsschutz.de.
4. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Erkrankten. Auf Händeschütteln sollte im Krankheitsfall ebenfalls verzichtet werden.
Als Anlage fügen wir Ihnen darüber hinaus ein Merkblatt des BDA mit dem Titel „ Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ bei, dem Sie entnehmen können, wie arbeitsrechtlich die Situation einzuschätzen ist, sollte sich bei Ihnen ein entsprechender Fall unter den Arbeitnehmern ergeben. Dort finden Sie darüber hinaus z. B. auch Informationen darüber, wie arbeitsrechtlich Fahrten ins Ausland seitens der Arbeitnehmer in der aktuellen Situation zu beurteilen sind.