Am 13.11.2018 fand eine Informationsveranstaltung zum Vergaberecht in den Räumlichkeiten von Tobit.Software GmbH statt.
Dies beinhaltete einige „Dauerbrenner“ bei Ausschreibungen, wie z.B. Unklarheiten im Leistungsverzeichnis, Produktvorgaben und Leitfabrikate sowie Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Aufhebungsentscheidungen. Darüber hinaus gab es aber auch noch einige Neuerungen zu besprechen, so z.B. rund um die möglicherweise nun stark eingeschränkte Kalkulationsfreiheit des Bieters und den Ausschlussgrund bei angeblich schlechten Erfahrungen mit einem Bieter.
Insbesondere beim Ausschluss aufgrund angeblich schlechter Erfahrungen sind auch kurzfristig weitere Entscheidungen zu erwarten. Es bleibt zu hoffen, dass hierbei eine weitere Präzisierung erfolgt, und nicht nur wie bisher eher allgemein gehaltene Aussagen getätigt werden. Gerade hier werden diejenigen Bieter im Vorteil sein, welche die aktuellen Spielregeln kennen. Denn die Bieter können dem Ausschlussgrund ja nur dann vorbeugen, wenn Sie bei Ausführung von erteilten öffentlichen Aufträgen die Grenze zum Ausschlussgrund für zukünftige Vergabeverfahren richtig einschätzen.
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