Am 3. Mai 2011 waren Mitglieder aller Baugewerken-Innungen (Ahaus, Bocholt und Borken) gemeinsam eingeladen, an einer gemeinsamen Informationsveranstaltung im Burghotel Paß in Oeding teilzunehmen.
Besonders interessant für die zahlreich erschienenen Anwesenden war der Vortrag von Rechtsanwalt Nils Mathes, der zum Thema „Grundzüge der Fälligkeit des Werklohns“ Einblicke in BGB und VOB Werkverträge und deren Abgrenzung gab.
Im Anschluss an die gemeinsame Innungsversammlung nutzen die Mitglieder der drei einzelnen Innungen die Möglichkeit, noch in internen Sitzungen Regularien zu besprechen.