Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht herausgegeben. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten und so der „Abmahnfalle“ zu entgehen.
Der Leitfaden gibt einen Überblick darüber, warum und wie man die Anbieterkennzeichnung erstellt und was man hierbei beachten muss.
Wer sich hieran orientiert, verringert deutlich das Risiko einer berechtigten Abmahnung!
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Auch die Wettbewerbszentrale (WWZ) hat eine Checkliste zu Abmahnfallen bei der Impressumspflicht, aber auch bei möglichen Pflichtverletzungen eines Onlineshops und einen Flyer mit den wichtigsten Fehlerquellen hierzu zusammengestellt, nach denen Sie Ihre Homepage Punkt für Punkt kontrollieren können, um die Risiken einer Abmahnung zu dämmen.
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Mit diesem Link gelangen Sie auf die Seite der Wettbewerbszentrale.
Den Leitfäden kommt keine rechtliche Verbindlichkeit zu.
Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen zum Anlass zu nehmen, Ihren Internetauftritt auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hin zu prüfen!