Angesichts veränderter Marktstrukturen ist auch die Arbeit in einigen Handwerksbranchen immer weniger zeit- und ortsgebunden. Um konkurrenzfähig zu bleiben, nehmen die Unternehmen immer weitere Anfahrtswege zum Ort der Leistungserbringung in Kauf. Dies verlangt sowohl von ihnen als auch von den Arbeitnehmern und Auszubildenden eine zunehmende zeitliche und räumliche Flexibilität. Das Arbeitsrecht hat darauf bisher kaum reagiert. Die mit Wege- und Dienstreisezeiten des Arbeitnehmers zusammenhängenden Fragen, insbesondere wann vergütungspflichtige Arbeitszeit vorliegt, werden eher am Rande diskutiert. Auch die Rechtsprechung brauchte sich damit nur wenig zu beschäftigen. Selbst ein Blick in die Fachliteratur offenbart ein eher diffuses Bild hinsichtlich der Bewertung von Wege- und Dienstreisezeiten, was in der betrieblichen Praxis immer wieder zu Verunsicherungen führt. Mit dem vorliegenden Merkblatt soll ein Abgrenzungsversuch unternommen werden.
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