Ab dem 1. Juli 2011 greift das neue Steuervereinfachungsgesetz (StVereinfG 2011). Damit sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert werden. Das Bundesfinanzministerium hat die häufigsten Fragen und Antworten zu den künftigen Steuervereinfachungen bei elektronischen Rechnungen online gestellt. Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen? Was ist eine elektronische Rechnung in Abgrenzung zu einer Papierrechnung? Was bedeutet Echtheit der Herkunft einer Rechnung? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich im Frage-Antwort-Katalog auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Quellenangabe: Fachverband des Tischlerhandwerks NRW