Für das produzierende Gewerbe besteht eventuell die Möglichkeit zur Rückerstattung der Ökosteuer nach §§ 54,55 Energiesteuergesetz.
Warum eventuell?
Der Gesetzgeber gibt Mindestverbrauchsmengen vor (bei Strom z. B. 25.000 kWh pro Jahr), bei denen unter anderem die Möglichkeit besteht einen Erlaubnisschein zu beantragen. Bei der Überprüfung von Energierechnungen fällt immer wieder auf, dass keine Erlaubnisscheine vorhanden sind, oder dass diese auch nicht bei allen Filialen in Berechnung (anstatt 2,05 ct./kWh > 1,23 ct./kWh) gebracht worden sind.
Neben dem Erlaubnisschein besteht evtl. auch die Möglichkeit die Belastung der Ökosteuer im Vergleich zu den Arbeitgeberanteilen zur Rentenversicherung gegen zu rechnen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, sonst verschenken Sie Geld!
Die Beantragung beim Hauptzollamt muss spätestens bis zum 31.12.2008 erfolgen.
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Falls Fragen zur Checkliste auftauchen, steht Ihnen Herr Bantel unter der Telefon-Nr.: (02 34) 5 18 45 gerne zur Verfügung. Nach dortiger Absprache kann ggf. auch eine Energieberatung durchgeführt werden.