Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Schweden entsandten, mussten bisher keine generelle Meldepflicht beachten. Das ändert sich nun: Ab 1. Juli diesen Jahres müssen demnach alle Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, die für einen begrenzten Zeitraum und länger als fünf Tage in Schweden arbeiten, beim schwedischen Amt für Arbeitsschutz („Arbetsmiljöverket“) registriert werden. Diese Regelung gilt auch für Mitarbeiter die bereits vor dem 1. Juli 2013 entsandt wurden. Außerdem müssen die ausländischen Unternehmen eine Kontaktperson als lokalen Vertreter benennen. Diese Änderung soll den schwedischen Behörden einen besseren Überblick über die Arbeitssituation entsandter Mitarbeiter verschaffen. Bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz drohen Strafzahlungen.