Wettbewerbswidrige Werbung, z. B. auch das unzulässige Anbieten handwerklicher Leistungen, ahnden wir sofort als Wettbewerbsverstoss durch entsprechende Abmahnverfahren.
Wettbewerbswidrige Werbung, z. B. auch das unzulässige Anbieten handwerklicher Leistungen, ahnden wir sofort als Wettbewerbsverstoss durch entsprechende Abmahnverfahren.