Baufirmen sind dazu verpflichtet, ein Baustellenkontrollbuch – Libro de Visitas – zu führen. Darüber hinaus ist es bei der zuständigen Inspección de Trabajo y Seguridad Social vorzulegen und von den Mitarbeitern auf der Baustelle ständig mitzuführen.
Ist ein Unternehmen nicht länger als 21 Tage in Spanien tätig und beschäftigt weniger als acht Arbeitnehmer auf der Baustelle, besteht keine Präsenzpflicht.
In diesem Kontrollbuch werden zum Beispiel Eintragungen über Unregelmäßigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit oder Arbeitsbedingungen festgehalten. Erwerbbar ist es für zehn Euro in Schreibwarenläden. Das Baustellenkontrollbuch wird von der Inspektion abgestempelt und eröffnet.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Handelskammer für Spanien unter www.ahk.es