Dauert die Ausführung von Aufträgen in Spanien länger als acht Tage, müssen entsandte Arbeitnehmer angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei den Behörden für Arbeit und Soziale Sicherheit, genannt Delegación Territorial De Trabajo. Für Selbständige besteht keine Meldepflicht.
Einer bestimmten Form bedarf die Meldung nicht. Dennoch müssen die Adressdaten und der steuerliche Geschäftssitz des Auftragnehmers in Deutschland, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Beginn sowie Dauer der Tätigkeit in spanischer Sprache angegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Handelskammer für Spanien unter www.ahk.es