Auf Grund diverser Nachfragen der Innungsbetriebe zum Thema „Tachograph“ und unserem letzten Rundschreiben zu diesem Thema teilen wir mit, dass die im letzten Rundschreiben mitgeteilten und geplanten Änderungen der EU derzeit in Deutschland noch nicht umgesetzt worden sind und damit noch nicht gelten. Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schaubild des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter des ZDH, Herrn Dr. Benke, am 12.07.2012 ist das Schaubild bis heute noch immer gültig. Wir empfehlen Ihnen, das Schaubild mit der Anlage „Was tun bei Kontrollen? Wie kann ich meinen Fahrer vorbereiten?“ in Ihren Fahrzeugen mitzuführen und Ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen. Bei einem Verstoß gegen die aus dem Schaubild ersichtlichen Pflichten kann nach Auskunft des Kreises Borken ein Bußgeld (keine Punkte) gegen den Halter in Höhe von bis zu 1.000 € festgesetzt werden.
Anlagen siehe hier: 89
– Schaubild des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
– Schaubild der Handwerkskammer Münster
– Was tun bei Kontrollen? Wie kann ich meinen Fahrer vorbereiten?
– Mitführungs- und Dokumentationspflichten (alle Gewichtsklassen)