Nach dem die Regelungen zur Umweltzone und den Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Handwerkerparkausweise ursprünglich zum 31.12.2010 auslaufen sollte, konnte mittlerweile über den Westdeutschen Handwerkskammertag eine Verlängerung der Ausnahmeregelung bis zum 30.06.2011 kurzfristig erreicht werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema und zu den Regelungen über den 30.06.2011 hinaus können Sie auf der Geschäftsstelle erhalten.