Verbesserungen bei den Förderprogrammen der KfW in den Programmen zur Energieeffizienten Sanierung von Bestandsgebäuden.

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann ab dem 01.08.2015 auf noch bessere Förderungen der KfW bauen. Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ steigt von 75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöhen sich die Tilgungszuschüsse um jeweils 5 % auf bis zu 27,5% des Darlehensbetrags. Bei Erreichen des Standards KfW 100 beträgt der Tilgungszuschuss dann 15%. Der Zinssatz beträgt zurzeit 0,75%.
Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können künftig einen Investitionszuschuss von bis zu 30.000 EUR z.B. für Ihre Eigentumswohnung erhalten, oder bis zu 60.000 EUR für Ihr Zweifamilienhaus.
Darüber hinaus werden künftig energieeffiziente Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Austausch der alten Heizung gegen ein Brennwertgerät oder die Dachsanierung mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5% gefördert. Auch hier beträgt der Zinssatz zurzeit 0,75%.
Bauherren, die mit eigenen Mitteln Einzelmaßnahmen finanzieren, erhalten hierfür nach wie vor den Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten.
Bisher waren lediglich Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.1995 förderfähig, künftig gilt das für Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite: www.kfw.de, oder bei dem Energieberater der Kreishandwerkerschaft Borken, Herrn Thomas Venhorst erhältlich.
Tel. 02871 252427. Mail: thomas.venhorst@kh-borken.de.